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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemein
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellen" im Bestellablauf gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Bestellungseingangs erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Der Käufer erhält nach Onlinebestellung innerhalb von 2 Werktagen von uns per Mail eine gesonderte Auftragsbestätigung. Sollte der Käufer innerhalb von 2 Wochen keine Auftragsbestätigung von uns erhalten haben, ist er nicht mehr an die Bestellung gebunden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
1. Unsere Preise sind Bruttopreise (inklusive gesetzlicher MwSt.) und inklusive Lieferung ganz Deutschland (Festland)! Ist der Versand oder die Lieferung nicht enthalten, wird das gesondert gekennzeichnet!
2. Die Preise der Zusatzartikel (optional wählbar) wie z.B. Torantrieb, Niedrigsturz, Schloß außen, externe Notentriegelung, können nur in Verbindung mit einem Sektionaltor ohne Versandkosten berechnet werden. Werden die Artikel einzeln bestellt, dann kommen noch Versandkosten hinzu! Die Versandkosten können auf Anfrage dementsprechend berechnet werden (je nach Gewicht und Größe des Artikels)!
3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in dem Angebot des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Irrtümer und Tippfehler vorbehalten!
§ 4 Zahlung
1. Nachnahme bei Lieferung:
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kaufpreis bei Lieferung bar, ohne Abzug, an den Fahrer der Spedition (Nachnahme, ohne Gebühr) gezahlt.
2. Vorkasse per Überweisung:
Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit per Vorkasse (Überweisung) zu zahlen.
Isotor, Elzbieta Abend - Postbank Dortmund
BLZ: 440 100 46 - Konto-Nr. 862 791 462

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
Hinweis:
Wird bei Lieferung festgestellt, dass sie nicht bezahlt ist und auch nicht bar an den Fahrer gezahlt wird, hat der Verkäufer das Recht die Ware nicht abliefern zu lassen. Die entstandenen Mehrkosten (je nach Paketgröße) durch die nicht erfolgte Zustellung kann der Verkäufer mit bis zu 346,00 Euro inkl. MwSt. (Selbstkosten) in Rechnung stellen!
§ 5 Liefer- und Leistungszeit, Lieferumfang
1. Die vom Verkäufer gegenüber Kaufleuten genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Angekündigte Liefertermine gelten als annähernd geschätzt, wenn kein Fixgeschäft vereinbart wurde.
3. Unvorhergesehene Hindernisse, wie höhere Gewalt oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung usw., gleichwohl ob sie bei uns oder bei unserem Lieferanten eintreten, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Ein Anspruch auf Entschädigung bei Lieferüberschreitungen besteht nicht!
4. Soweit die Käufer nicht Kaufleute sind, können sie nach einer zu setzenden Nachfrist von sechs Wochen, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt, vom Vertag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Letzteres allerdings nur, wenn dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
5. Auf Anfrage liefern wir gegen Aufpreis auch in andere Länder, z.B. Österreich, Niederlande, Spanien usw.!
6. Da die Anlieferung (je nach Anlieferer) mit einem bis zu 40t schweren LKW erfolgen kann , muss aus diesem Grunde die Befahrbarkeit der Strasse gewährleistet sein. Am Tag der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass dem Fahrer eine Abladehilfe zu Verfügung gestellt wird.
7. Bei Straßenarbeiten und/oder Umleitungen bitten wir das unverzüglich an uns weiterzugeben unter Tel. 02823/9219555 oder info@isotor.de , damit wir das Transportunternehmen darüber informieren können!
8. Die gesamte Ablade- und Zahlungszeit darf maximal 30 Minuten dauern. Bei einer längeren Zeit (nur bei Verzögerung durch den Kunden, z.B. keine Abladehilfe, kein Geld im Haus und der Fahrer will kassieren) kann evtl. vom Transportunternehmen eine Vergütung berechnet werden, die sofort beim Fahrer zu zahlen ist!
9. Stornogebühren bei kundenspezifischer Fertigung:
Bei einem Storno des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes, eine Stornogebühr von 10 % brutto
des Gesamtbetrages vor Produktionsbeginn und 40 % brutto des Gesamtbetrages nach Fertigstellung der kundenspezifischen Fertigung einzufordern oder einzubehalten!
10. Gegenüber Kaufleuten gilt noch folgendes:
Liefer- und Zahlungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Rückgaberecht
1. Rückgabebelehrung:
1.1 Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
1.2 Nur bei nicht paketversandfähiger Ware, z.B. bei sperrigen Gütern, können Sie die Rückgabe durch ein Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder Email an info@isotor.de erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Fa. Isotor - Elzbieta Abend - Kettelerstraße 23, 47574 Goch. Wichtig! Nicht paketfähige Sachen werden durch unser Transportunternehmen oder Kurierdienst bei Ihnen abgeholt.
1.3 Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation (Sonderanfertigungen) angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
2. Rückgabefolgen:
2.1 Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
2.2 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte, wesentliche Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ab dem 01.01.2002 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
3. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung Mitteilung machen. Am Besten in digitaler Form per Mail an service@isotor.de. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Nach Schadensmeldung wird dem Käufer ein Schadensmeldungsformular per Mail zugesandt. Diese Schadensmeldung muss vom Käufer ausgefüllt und unterschrieben zurückgefaxt oder per Post zugeschickt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer (Normalfall in digitaler Form mit Hilfe einer Digitalkamera) bereitzuhalten und ggf. zuzusenden.
Für Kaufleute gilt zusätzlich:
1. Schadhafte Teile bzw. der Liefergegenstand sind mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer frei zu zusenden.
2. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
3. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung (nach Absprache mit dem Verkäufer) der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn, widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Nahmen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer bedeutet soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet keinen Rücktritt zum Vertrag.
§ 9 Konstruktionsänderungen
1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
2. Wird vom Käufer eine statische Veränderung des erworbenen Artikels vorgenommen, so erlischt seitens des Verkäufers die gesetzliche Garantie.
§ 10 Datenschutz
1. Zur Auftragsabwicklung speichert der Verkäufer die personenbezogenen Daten des Käufers und wird die Anforderungen der Datenschutzgesetze erfüllen, insbesondere die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen.
2. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an kontakt@isotor.de oder senden Sie uns Ihren Wunsch per Post oder Fax zu.
3. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus- und Email Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. der mit der Leistung beauftragte Transportunternehmer oder Kurierdienst). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
4. Wir speichern Ihre Bestelldaten und senden Ihnen diese per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht über das Internet zugänglich.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit bzw. Nichtigkeit
1. Erfüllungsort ist Goch. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amt- oder Landgericht Köln als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder Aufenthalt des Käufers unbekannt ist.
2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
3. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

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